AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit GCMedia|Guerillaconsult. Abweichende AGB des Kunden werden dagegen nicht Vertragsbestandteil.
Einzelheiten der zu erbringenden Leistung, wie die Aufgabenstellung, die Dauer, die Vergütung usw. werden in einem gesondert abzuschließenden schriftlichen Vertrag (nachfolgend Vertrag genannt) geregelt.
001 ANGEBOT UND AUFTRAG
Die Angebote von GCMedia|Guerillaconsult verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten rein Netto zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes im Vertrag vereinbart ist.
GCMedia|Guerillaconsult hält sich vier Wochen ab Übergabe an den Kunden an seine Angebote gebunden.
Die Auftragserteilung durch den Kunden kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Der Vertrag wird erst dann wirksam, wenn GCMedia|Guerillaconsult den Auftrag durch schriftliche Auftragsbestätigung annimmt oder in Absprache mit dem Kunden mit den Arbeiten begonnen hat.
Nachträgliche, durch den Kunden veranlasste Ergänzungen oder Abänderungen des ursprünglichen Auftragsumfangs bedürfen zur ihrer Wirksamkeit zwingend der Schriftform.
002 VERGÜTUNG UND FÄLLIGKEIT
Unsere Vergütung ist bei Aufträgen mit einem vereinbarten Auftragsvolumen bis zu 1.000€ Netto sofort nach Zustandekommen des Vertrags im Voraus und ohne jeden Abzug fällig.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird allen Preisangaben hinzugerechnet und in den Rechnungen gesondert ausgewiesen.
Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Bearbeitungszeitraum (> 1 Monat) oder erfordert dieser finanzielle Vorleistungen unsererseits (z.B. Lizenzgebühren), sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 30% der Auftragssumme bei Auftragserteilung, weitere 30% der Auftragssumme nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und die restlichen 40% nach Fertigstellung der Arbeiten. Bei einer Projektdauer von über 2 Monaten erhöht sich die Anzahlung auf 50% der Auftragssumme.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungen 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.
003 EIGENTUMSVORBEHALT
Unsere Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller geschuldeten Forderungen unser uneingeschränktes Eigentum. Bis zur vollständigen Bezahlung wird ein Nutzungs- und/oder Verwertungsrecht an unseren Leistungen daher nicht eingeräumt. Bis zur vollständigen Bezahlung steht uns darüber hinaus gemäß § 273 BGB ein Zurückbehaltungsrecht an allen vom Auftraggeber gelieferten Materialien zu.
004 KOORDINIERUNG, TERMINE
Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der die Durchführung des Vertragsverhältnisses sachverständig und verantwortlich leitet. Dieser wird namentlich in dem Vertrag genannt und ist alleiniger Ansprechpartner.
Verbindliche Liefertermine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden
(z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, nachträgliche Änderungswünsche, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte, etc.) hat GCMedia|Guerillaconsult nicht zu vertreten und berechtigen GCMedia|Guerillaconsult, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung eine Änderung des Auftragsinhalts, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferverzug ist der Kunde erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 2 Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
005 KORREKTUREN, FREIGABEN UND PRODUKTIONSÜBERWACHUNG
Vor Druckfreigabe oder Onlinestellung ist der Kunde verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Leistungsergebnisse nach der Übergabe unverzüglich auf offensichtliche Mängel und Fehler zu überprüfen. Die Frist, binnen derer offensichtliche Mängel gerügt werden können, beträgt bei Designs, Layouts, Konzepten etc. 2 Tage ab Übergabe, es sei denn es wurden anders lautende Vereinbarungen getroffen. Während dieser Frist festgestellte Mängel der vertragsgegenständlichen Leistungsergebnisse hat der Auftraggeber genau zu bezeichnen und GCMedia|Guerillaconsult gegenüber schriftlich mitzuteilen. Für mündlich oder fernmündlich übermittelte Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.
Die Abnahme erfolgt durch einen schriftlichen Freigabevermerk. Geht innerhalb der Rügefrist keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, gelten die abgelieferten Leistungen als abgenommen bzw. freigegeben.
Mit Erteilung der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit der Inhalte und der Form. Die Produktionsüberwachung durch GCMedia|Guerillaconsult erfolgt nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist GCMedia|Guerillaconsult berechtigt, die erforderlichen Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Kunde GCMedia|Guerillaconsult zehn einwandfreie Belegexemplare zur Archivierung und Eigenwerbung.
006 URHEBERSCHUTZ UND NUTZUNGSRECHTE
Die uns erteilten Aufträge basieren, soweit sie kreative Leistungen betreffen (z.B. Erstellung von Entwürfen, Datensätzen, Templates, CSS [Stile], etc.), jeweils auf einem Urheberrechtsvertrag, der auf die Gewährung von Nutzungsrechten an diesen Leistungen gerichtet ist.
Insoweit verweisen wir auf §§ 2 und 31 UrhRG in Verbindung mit den Normen über den Werkvertrag gemäß BGB.
Die Bestimmungen des UrhRG gelten unbeschadet der erforderlichen Schöpfungshöhe.
Alle von uns überlassenen oder durch uns zur Kenntnis gegebenen kreativen Leistungen einschließlich der Urheberbezeichnung dürfen ohne unsere Zustimmung weder im Original noch im Zuge der Reproduktion entfallen oder abgeändert werden. Jede Nachahmung oder
Verfremdung ist untersagt.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt uns, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen übliche Vergütung als in diesem Sinne vereinbart.
Der Kunde erwirbt mit der Zahlung des Nutzungshonorars das Recht, sämtliche Arbeiten wie vereinbart zu nutzen und zu verwerten. Anderweitige, weitergehende Nutzungen, Wiederholungsnutzungen und Mehrfachnutzungen sind honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von GCMedia|Guerillaconsult. Ebenso die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte.
GCMedia|Guerillaconsult ist berechtigt, auf den Vervielfältigungsstücken und/oder im Online-Impressum als Urheber genannt zu werden und Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
Drittmittel, die von uns als Betriebsgegenstände zur Erstellung unserer vertragsgemäßen Arbeit eingesetzt werden (z.B. Lithos, Filme, CDs, Software, etc.), verbleiben – auch bei gesonderter Berechnung – in unserem Eigentum. Dieses gilt in gleicher Weise für alle im Zusammenhang der Auftragsdurchführung erhaltenen und ggf. gespeicherten anderen Daten.
007 FREMDLEISTUNGEN, SONDER- UND REISEKOSTEN
Zur Auftragsdurchführung nötige Fremdleistungen dürfen wir Namens und für Rechnung des Auftraggebers veranlassen.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
Gesondert berechnet werden: Umarbeitung und Änderung von Entwürfen (außerhalb der Korrekturphase), Vorlage weiterer Entwürfe, Manuskriptstudium, Drucküberwachung,
Übersetzungskosten, Organisationskosten, technische Kosten, nachträgliche Änderung, Fotokosten, etc.
Spesen wie Reisekosten und Aufwendungen für Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten, die in Abstimmung mit dem Kunden zwecks Durchführung des Auftrages oder der Nutzung erforderlich sind, sind von dem Kunden zu erstatten.
008 DIGITALE DATEN
Bei allen uns zur Verfügung gestellten Daten muss es sich um Sicherungskopien handeln. GCMedia|Guerillaconsult haftet nicht für den Verlust von Originaldaten.
GCMedia|Guerillaconsult ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggebern herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Kunde.
009 HAFTUNG
Eine Haftung für die Wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Entwurfsarbeiten wird von GCMedia|Guerillaconsult nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Kunden. Für die einmal von dem Kunden freigegebenen Inhalte und Darstellungen entfällt jede Haftung durch GCMedia|Guerillaconsult.
GCMedia|Guerillaconsult haftet ebenso nicht für Leistungen und Arbeitsergebnis beauftragter Fremdleistungserbringer.
Delegiert der Kunde im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an GCMedia|Guerillaconsult, stellt er uns insoweit von der Haftung frei.
GCMedia|Guerillaconsult haftet nur für Schäden, die durch GCMedia|Guerillaconsult, seinen gesetzlichen Vertretern oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.
Unsere Haftung ist summenmäßig beschränkt auf den Auftragswert.
Diese Haftungsbeschränkung betrifft sowohl vertragliche als auch außervertragliche Ansprüche.
010 GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN
Im Rahmen des Auftrags besteht für GCMedia|Guerillaconsult Gestaltungsfreiheit.
Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
GCMedia|Guerillaconsult behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann GCMedia|Guerillaconsult eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann GCMedia|Guerillaconsult Schadenersatzansprüche geltend machen.
Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller an GCMedia|Guerillaconsult übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind.
Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber GCMedia|Guerillaconsult im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
011 GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT
Gerichtsstand ist Darmstadt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz von GCMedia|Guerillaconsult.
012 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich niedergelegt werden.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
Stand März 2009
